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Ratgeber

Mahnstufen: Ablauf, Fristen und Mahngebühren im Überblick

Wie viele Mahnstufen braucht ein Unternehmen, welche Abstände sind sinnvoll und was dürfen Mahngebühren kosten? Dieser Ratgeber ordnet die üblichen Stufen ein und zeigt, wie Sie sie an Ihre Kunden anpassen.

Autor: Ralph Loser6 min Lesezeit

Auf einen Blick

Mahnstufen sind die aufeinanderfolgenden Eskalationsschritte im Mahnwesen: meist Zahlungserinnerung, erste Mahnung, letzte Mahnung und anschließend Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren. Wie viele Stufen Sie nutzen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – üblich sind zwei bis drei mit Abständen von sieben bis vierzehn Tagen. Mahngebühren dürfen nur die tatsächlichen Kosten abbilden; gegenüber Unternehmen kommen Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 Euro in Betracht.

Was sind Mahnstufen?

Mahnstufen sind die aufeinander folgenden Schritte, mit denen ein Unternehmen eine überfällige Rechnung nachfasst: meist Zahlungserinnerung, erste Mahnung und letzte Mahnung, danach Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Anzahl; üblich sind zwei bis drei Stufen im Abstand von 7 bis 14 Tagen. Eine einzelne Mahnstufe ist ein Schritt davon – „Mahnstufe 1“ ist in den meisten Unternehmen die Zahlungserinnerung.

Mahnstufen beschreiben, wie sich der Ton und die Konsequenzen im Mahnprozess Schritt für Schritt steigern. Die erste Stufe geht davon aus, dass der Kunde die Rechnung übersehen hat. Jede weitere Stufe wird bestimmter, nennt klarere Fristen und kündigt schließlich an, was passiert, wenn weiterhin keine Zahlung eingeht.

Der Sinn der Stufen liegt nicht im Recht, sondern in der Praxis: Die meisten überfälligen Rechnungen werden nach einer freundlichen Erinnerung bezahlt. Wer gleich mit der härtesten Formulierung beginnt, verärgert zuverlässige Kunden. Wer nie eskaliert, wird von unzuverlässigen Kunden ans Ende der Zahlungsliste gesetzt. Wie die Stufen im wiederkehrenden Ablauf des Mahnwesens zusammenspielen, beschreibt der Ratgeber zum Mahnlauf.

Die üblichen Mahnstufen im Überblick

Stufe 1: Zahlungserinnerung

Die Zahlungserinnerung ist ein freundlicher Hinweis, dass eine Rechnung offen ist. Sie nennt Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeitsdatum und Bankverbindung und enthält in der Regel keine Gebühr. Viele Unternehmen versenden sie wenige Tage nach Ablauf des Zahlungsziels. Rechtlich kann bereits diese Erinnerung als Mahnung wirken, wenn sie eindeutig zur Zahlung auffordert.

Stufe 2: erste Mahnung

Die erste Mahnung ist sachlich und bestimmt. Sie setzt eine konkrete Zahlungsfrist, häufig sieben bis vierzehn Tage, und kann eine Mahngebühr enthalten. Spätestens jetzt sollte der Text auch auf Verzugszinsen hinweisen, sofern Sie diese geltend machen wollen.

Stufe 3: letzte Mahnung

Die letzte Mahnung kündigt die nächsten Schritte an: Übergabe an ein Inkassounternehmen, Beantragung eines Mahnbescheids oder Klage. Kündigen Sie nur an, was Sie tatsächlich umsetzen. Eine angedrohte, aber nie vollzogene Konsequenz schwächt alle künftigen Mahnungen.

Danach: Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren

Bleibt auch die letzte Mahnung ohne Wirkung, endet das interne Mahnwesen. Sie übergeben die Forderung an ein Inkassounternehmen oder beantragen selbst einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Widerspricht der Schuldner nicht, kann auf dieser Grundlage ein Vollstreckungsbescheid ergehen.

Wie viele Mahnstufen sind sinnvoll?

Das Gesetz schreibt keine Zahl vor – auch nicht die oft genannten drei Mahnungen. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen haben sich zwei oder drei Stufen bewährt:

  • Zwei Stufen (Erinnerung und letzte Mahnung) passen zu Geschäftskunden mit klaren Verträgen und kurzen Zahlungszielen.
  • Drei Stufen sind der verbreitete Standard und geben Kunden genug Gelegenheit, ein Versehen zu korrigieren.
  • Mehr als drei Stufen verlängern das Verfahren meist ohne zusätzlichen Zahlungseingang und signalisieren, dass es keine Konsequenzen gibt.

Mahnungen und Fristen: welche Abstände zwischen den Mahnstufen üblich sind

Wichtiger als die Anzahl der Stufen ist die Gesamtdauer von der Fälligkeit bis zur Übergabe an Inkasso oder Gericht. Ein Beispiel für drei Stufen:

  • Fälligkeit plus 5 bis 7 Tage: Zahlungserinnerung
  • 14 Tage später: erste Mahnung mit konkreter Zahlungsfrist
  • 14 Tage später: letzte Mahnung mit Ankündigung der nächsten Schritte
  • 14 Tage später: Übergabe an Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren

Damit liegt die Gesamtdauer bei rund sieben Wochen. Längere Abstände sind möglich, verschieben aber jede Zahlung nach hinten. Beachten Sie außerdem: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt nach § 286 Abs. 3 BGB Verzug auch ohne Mahnung ein, gegenüber Verbrauchern nur bei einem entsprechenden Hinweis in der Rechnung.

Mahnstufen-Beispiel: Zeitplan für 30 Tage

So kann ein kompakter Zeitplan mit drei Mahnstufen aussehen, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung:

  • Tag 0 – Rechnung fällig: noch keine Reaktion, viele Kunden zahlen in den ersten Tagen nach Fälligkeit.
  • Tag 7 – Zahlungserinnerung: freundlich, ohne Gebühr, mit Rechnungsnummer, Betrag und Bankverbindung.
  • Tag 14 – erste Mahnung: sachlich, mit Zahlungsfrist von 7 Tagen; Mahngebühr nur in Höhe der tatsächlichen Kosten.
  • Tag 28 – letzte Mahnung: bestimmt, mit Ankündigung von Inkasso oder Mahnbescheid; Verzugszinsen werden ausgewiesen.
  • Tag 35 – Übergabe: Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren; gegenüber Unternehmen zusätzlich die Pauschale von 40 Euro.

Wer mehr Spielraum geben will, verlängert die Abstände auf 14 Tage je Stufe und landet bei rund sieben Wochen (siehe oben).

Mahngebühren, Verzugszinsen und Pauschale

Bei Mahngebühren ist Zurückhaltung angebracht. Ersatzfähig ist im Grundsatz nur der tatsächliche Verzugsschaden, also etwa Porto und Material. Gerichte erkennen dafür meist nur wenige Euro an; die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, ist in der Regel nicht ersatzfähig. Pauschale Gebühren für den eigenen Arbeitsaufwand sind gegenüber Verbrauchern regelmäßig problematisch.

Daneben gibt es zwei gesetzliche Ansprüche bei Verzug:

  • Verzugszinsen nach § 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst.
  • Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB: gegenüber Schuldnern, die keine Verbraucher sind. Sie wird auf einen Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

Intelligentes Mahnwesen: Stufen an den Kunden anpassen

Ein starres Schema behandelt den Stammkunden, der einmal eine Rechnung übersehen hat, genauso wie den Kunden, der regelmäßig erst nach der letzten Mahnung zahlt. Intelligentes Mahnwesen setzt hier an:

  • Erinnerung vor Fälligkeit: Eine kurze Nachricht einige Tage vor dem Fälligkeitsdatum verhindert viele Mahnungen, bevor sie entstehen.
  • Unterschiedliche Texte je Kundengruppe: Großkunden, Privatkunden und Neukunden brauchen eine andere Ansprache.
  • Kleinstbeträge gesondert behandeln: Bei sehr kleinen Forderungen lohnt sich ein teurer Briefversand oft nicht; eine digitale Mahnung oder ein bewusster Verzicht ist wirtschaftlicher.
  • Zahlungsverhalten auswerten: Wer weiß, wie pünktlich ein Kunde bisher gezahlt hat, kann Ton und Kanal gezielt wählen. Welche Kennzahlen dabei helfen, zeigt der Ratgeber Debitoren-KPIs: DSO berechnen und reduzieren.

Mahnstufen in Lexware Office und sevDesk einstellen

Beide Programme kennen Mahnstufen, aber nur je Rechnung und ohne feste Automatik: Sie wählen die Stufe beim Erstellen der Mahnung selbst, Texte und Gebühren lassen sich je Stufe hinterlegen. Was fehlt, sind feste Fristen, ein automatischer Versand zum Stichtag und eine Mahnsperre je Kunde. Wer Mahnstufen für alle Rechnungen einheitlich laufen lassen will, braucht ein vorgeschaltetes Mahnwesen, das die offenen Posten aus der Buchhaltung liest und die Stufen selbst zählt – die Buchhaltung bleibt dabei führend für Rechnungen und Zahlungen.

So setzt acucollect Ihre Mahnstufen um

In acucollect, der Mahnwesen-Software von RLOX, legen Sie die Mahnstufen einmal fest; die Mahnläufe halten sich danach automatisch daran:

  • Eine bis drei Stufen plus Inkasso: Ein Zeitstrahl zeigt die Abstände in Tagen von der Fälligkeit bis zur Inkasso-Übergabe und die Gesamtdauer.
  • Texte und Gebühren je Stufe: Betreff, Text und Mahngebühr pflegen Sie pro Stufe, mit Platzhaltern wie Rechnungsnummer, Betrag, Tage überfällig oder Bankverbindung. Für Debitorengruppen und einzelne Debitoren hinterlegen Sie abweichende Texte und Gebühren.
  • Gebühren nur bei echtem Versand: Eine Mahngebühr entsteht erst, wenn die Mahnung tatsächlich versendet ist – je Forderung und höchstens einmal je Stufe. Gegenüber Verbrauchern begrenzt der Mahnlauf die Gebühr automatisch; auf der ersten Stufe fällt keine an.
  • Smart Dunning: Zahlungserinnerungen vor Fälligkeit und Regeln für Kleinstforderungen gehören in den höheren Tarifen dazu.
  • Übergabe ans Inkasso: Nach der letzten Stufe übergeben Sie Forderungen direkt aus acucollect an ein Inkassounternehmen.

Wie die Stufen im wiederkehrenden Ablauf zusammenspielen, beschreibt der Ratgeber Mahnlauf: Ablauf, Fristen und Automatisierung.

Hinweis

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Wie viele Mahnstufen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Keine. Das Gesetz kennt keine Pflicht zu drei oder einer anderen Zahl von Mahnungen. Für den Verzug genügt in der Regel eine Mahnung nach Fälligkeit; in bestimmten Fällen tritt Verzug sogar ohne Mahnung ein. Zwei bis drei Stufen haben sich in der Praxis bewährt.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Ersatzfähig sind grundsätzlich nur die tatsächlichen Kosten der Mahnung, etwa Porto und Material. Gerichte erkennen dafür meist nur wenige Euro an, die erste verzugsbegründende Mahnung ist in der Regel nicht ersatzfähig. Gegenüber Unternehmen kommen bei Verzug zusätzlich Verzugszinsen und die Pauschale von 40 Euro in Betracht. Lassen Sie Ihre Gebühren im Zweifel rechtlich prüfen.

Wie viele Mahnungen muss ich schicken, bevor ich zum Inkasso gehe?

Keine feste Zahl. Rechtlich reicht eine Mahnung nach Fälligkeit, um den Schuldner in Verzug zu setzen; in vielen Fällen tritt Verzug nach 30 Tagen sogar ohne Mahnung ein. In der Praxis haben sich zwei bis drei Mahnungen bewährt, weil die meisten offenen Rechnungen schlicht vergessen wurden und nach der ersten Erinnerung bezahlt werden.

Darf die erste Mahnung eine Gebühr kosten?

In der Regel nicht. Die erste Mahnung ist meist die, die den Verzug erst auslöst – Mahngebühren sind aber ein Verzugsschaden und können nur für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs verlangt werden. Ab der zweiten Mahnung sind die tatsächlichen Kosten ersatzfähig, also wenige Euro für Porto und Material. Lassen Sie Ihre Gebührenregel im Zweifel rechtlich prüfen.

Welche Frist ist zwischen zwei Mahnstufen üblich?

Üblich sind sieben bis vierzehn Tage zwischen den Stufen und eine kurze Schonfrist nach Fälligkeit vor der ersten Erinnerung. Die Gesamtdauer von der Fälligkeit bis zur Übergabe an Inkasso oder Gericht liegt bei drei Stufen damit meist bei sechs bis acht Wochen.

Welche Mahnstufen gibt es?

Üblich sind drei Mahnstufen: die Zahlungserinnerung als freundlicher Hinweis, die erste Mahnung mit konkreter Zahlungsfrist und die letzte Mahnung mit Ankündigung der nächsten Schritte. Danach folgt die Übergabe an ein Inkassounternehmen oder das gerichtliche Mahnverfahren. Manche Unternehmen kommen mit zwei Stufen aus.

Muss vor der ersten Mahnung eine Zahlungserinnerung kommen?

Nein. Rechtlich ist bereits die Zahlungserinnerung eine Mahnung, sobald sie zur Zahlung auffordert. Die Unterscheidung ist eine Frage des Tons: Die Erinnerung geht davon aus, dass die Rechnung übersehen wurde, und erhält die Kundenbeziehung. Wer direkt mit der ersten Mahnung beginnt, darf das.

Was ist intelligentes Mahnwesen?

Intelligentes Mahnwesen passt die Mahnstufen an Kunde und Situation an, statt alle gleich zu behandeln: mit Erinnerungen vor Fälligkeit, eigenen Texten je Kundengruppe, gesonderter Behandlung von Kleinstbeträgen und einer Auswertung des bisherigen Zahlungsverhaltens.

Ralph Loser

Über den Autor: Ralph Loser

Gründer von RLOX und Entwickler der Forderungsmanagement-Software acucollect. Arbeitet an der Automatisierung von Mahnwesen und Forderungsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen.

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